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   VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347   

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https://dejure.org/2013,5859
VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347 (https://dejure.org/2013,5859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2013 - 9 B 10.30347 (https://dejure.org/2013,5859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 9 B 10.30347 (https://dejure.org/2013,5859)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer vermeintlichen Divergenz und

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347
    Denn jedenfalls liegen in der Person des Klägers die ein derartiges Ermessen ausschließenden Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 AufenthG - rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren sowie eine konkrete Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG U.v. 16.11.2000, 9 C 6/00; B.v. 12.10.2009, 10 B 17/09) - vor.

    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (BVerwG B.v. 12.10.2009, 10 B 17/09).

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347
    Denn jedenfalls liegen in der Person des Klägers die ein derartiges Ermessen ausschließenden Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 AufenthG - rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren sowie eine konkrete Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG U.v. 16.11.2000, 9 C 6/00; B.v. 12.10.2009, 10 B 17/09) - vor.
  • BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11

    Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347
    Diese gesetzliche Regelung ist mehrtaktig angelegt: Erst nach negativem Abschluss der von Amts wegen gebotenen Widerrufs- und Rücknahmeprüfung steht in einem späteren Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren die Aufhebungsentscheidung im Ermessen des Bundesamts, wenn nicht die Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 AufenthG oder des § 3 Abs. 2 AsylVfG vorliegen (BVerwG U.v. 5.6.2012, 10 C 4/11).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347
    Der Kläger wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts M... vom 20. Januar 2006 u.a. wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, wobei zwei der hierbei verhängten Einzelstrafen auf vier Jahre und sechs Monate bzw. drei Jahre und sechs Monate lauten und damit mehr als drei Jahre betragen (vgl. zum Erfordernis einer entsprechend hohen Einzelstrafe: BVerwG U.v. 31.1.2013, 10 C 17/12).
  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 12.30158
    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347
    Spätestens seit 1993 wird sie in den periodischen Berichten des Auswärtigen Amts zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Türkei (AA-Lageberichte), die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, nicht mehr als eine dort existente politische Organisation erwähnt (vgl. auch BayVGH U.v. 27.4.2012, Az. 9 B 12.30158).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2015 - A 9 S 314/12

    Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung wegen Beteiligung an Zuwiderhandlungen

    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.10.2009 - 10 B 17.09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2009 - A 4 S 120/09 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 25.02.2013 - 9 B 10.30347 -, juris).
  • VG Aachen, 06.03.2017 - 6 K 14/15

    Türkei; Asyl; Familienasyl; Widerruf; straffällig; besonders schwerwiegende

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 9 C 6.00 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2013 - 9 B 10.30347 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 29. Juli 2008 - 15 A 620/07.A -, juris Rn. 32; VG Aachen, Urteil vom 15. Januar 2004 - 6 K 364/01.A - juris Rn. 46; VG Düsseldorf Urteil vom 8. April 2011 - 26 K 6773/10.A -, juris Rn. 45 ff.
  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 8.13

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter bei Furcht eines vorverfolgten

    VG Ansbach - - AZ: VG AN 1 K 07.30700 Bayerischer VGH München - 25.02.2013 - AZ: VGH 9 B 10.30347.
  • VG München, 22.02.2022 - M 19 K 18.32494

    Irak: Widerruf wegen Wegfall der Verfolgungsgefahr für Jesiden in der Provinz

    Bei dieser Prognose sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, beispielsweise auch die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung, wobei die gesetzliche Wertung zugrunde gelegt wird, dass so schwerwiegende Straftaten, die zu einer Freiheitstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einer hohen Wiederholungsgefahr verknüpft sind (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.2009 - 10 B 17/09 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 25.2.2013 - 9 B 10.30347 - juris Rn. 16).
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